Die EWE und die Gaspreise

Wichtige Informationen für Kunden einfach weggelassen


Das nordwestdeutsche Energieversorgungsunternehmen EWE AG beliefert auch in Brandenburg eine Vielzahl von privaten und gewerblichen Kunden auf Grundlage verschiedener Vereinbarungen und Tarife mit Erdgas. In den letzten Wochen erschienen in mehreren Regionalzeitungen Presseerklärungen des Unternehmens, wonach angeblich nach einem BGH-Urteil an den Preiserhöhungen beim Erdgas in den Jahren ab 2004 nichts zu beanstanden sei und die EWE AG keine Rückzahlungen leisten müsse. Wie so oft bei derartigen Erklärungen wird der Rest der Informationen einfach weggelassen. Tatsächlich hat der BGH mit einem weiteren Urteil vom 14. Juli 2010 zu den Aktenzeichen VIII ZR 327/07 sowie VIII ZR 6/08 eine aufschlussreiche Entscheidung getroffen. Demzufolge sind die Kunden der EWE mit dem vereinbarten „Sondertarif S I“ nicht als sog. „Tarifkunden“ zu betrachten, sondern als „Sonderkunden“. Diesen gegenüber ist die EWE AG nicht unmittelbar auf Grund eines gesetzlichen Preisänderungsrechts in den allgemeinen Versorgungsbedingungen zur Gasversorgung zur Preisänderung befugt gewesen. Daher kommt es für die Wirksamkeit von Preiserhöhung der EWE AG darauf an, ob diese sich wirksam vertraglich ein Preisänderungsrecht vorbehalten hat. Der Sonderkunde müsste dafür allerdings vom Versorger vor dem Vertragsschluss über die Einbeziehung der allgemeinen Gasversorgungsbedingungen als allgemeine Geschäftsbedingungen oder eigene AGB informiert werden, wobei diese ihm zugänglich zu machen sind. Beweisbelastet dafür ist das Versorgungsunternehmen. Jeder betroffene Verbraucher sollte sich also seine Vertragsunterlagen genau ansehen und prüfen, in welchen Tarif er eingeordnet ist und ob ihm allgemeine Geschäftsbedingungen der EWE AG vor dem Vertragsschluss zugeleitet wurden. Kunden, die rechtzeitig den Erhöhungen widersprochen haben, müssen dann keine Nachzahlungen leisten oder haben sogar einen Rückforderungsanspruch, wenn sie nur unter Vorbehalt gezahlt haben.

Hier eine Pressemitteilung zum Urteil zum Download als PDF-Datei [34 KB]


NACHTRAG:

Eine Woche nach diesem Artikel erscheinen in mehreren Zeitungen Richtigstellungen der EWE Energie AG, wonach das Urteil des BGH leider "fehlverstanden" worden sei.

Die EWE wolle nun kundenfreundliche Lösungen suchen, nachzulesen z. B. in:

1. BLICkPUNKT Strausberg vom 14. August 2010
2. Märkischer Sonntag vom 15. August 2010


Siehe auch die Fortsetzung des Artikels:"Die EWE und die Gaspreise"