Immer wieder neue Tricksereien
Vorsicht beim Umgang mit Ehe- und Partnervermittlungsdiensten
Es gibt viele Menschen, die gerade im höheren Alter allein sind und sich einen neuen Partner wünschen. Die Gründe dafür können vielfältig sein, sie reichen von einer Scheidung selbst nach vielen Ehejahren bis hin zum frühzeitigen Tod des Ehepartners. Das Bedürfnis nach Kontakten zu gleichaltrigen Menschen machen sich in letzter Zeit auch Firmen zu nutze, die ihr Geschäftsmodell auf ältere Menschen ausgerichtet haben. Im Gesetz findet sich eine klare Regelung für die Tätigkeit von Ehevermittlungsinstituten oder Partnervermittlungsdiensten. Um diese Schutzregelungen zu umgehen, lassen sich einige Firmen nunmehr wieder neue Tricksereien einfallen. Um die Zielgruppe von älteren und zum Teil auch vermögenden alleinstehenden Menschen zu erreichen, werden passende Kontaktanzeigen in Zeitungen geschalten. Ruft dort ein Leser an, der sich für den Anzeigentext interessiert, erreicht er zumeist einen Anrufbeantworter, der dazu auffordert, Name, Telefonnummer und Adresse zu hinterlassen. Einen tatsächlichen Kontakt zu der Person, die im Inserat erwähnt wird, wird es jedoch nicht geben. Vielmehr bemüht sich ein Außendienstmitarbeiter um Kontaktaufnahme zum Anrufer. Es wird ein Besuchstermin vereinbart. Auf diese Weise werden die Schutzregelungen über die Möglichkeit des Widerrufs von Haustürgeschäften ausgehebelt oder eingeschränkt. Der Außendienstmitarbeiter einer solchen Firma erscheint dann zum Termin mit einer Vielzahl von Vertragsformularen. Zumeist soll eine Mitgliedschaft in einem „Club“ für Freizeitaktivitäten vereinbart werden. Damit einher gehen teilweise horrende monatliche „Mitgliedsbeiträge“ und eine ein- bis zweijährige Laufzeit. Ein Betrag von 2.00,00 bis 4.000,00 € kann so leicht zusammen kommen. Zugleich wird den älteren Leuten dann auch eine Einzugsermächtigung für das Konto vorgelegt und obendrein ein Formular, wonach über die Möglichkeiten des Widerrufs belehrt worden sei und der Vertragspartner auch alles verstanden haben würde. Von den meisten Formularen erhält der Interessent dann keine Abschrift. Anschließend wird versucht, die monatlichen Entgelte vom Konto abzubuchen. Die „Gegenleistung“ solcher Institute besteht dann oftmals nur darin, monatlich ein bis zwei „Freizeitpartnervorschläge“ in Schriftform zu unterbreiten. Dabei handelt es sich dann wiederum um Daten aus dem eigenen Bestand. Ein tatsächliches Kennenlernen ist unter diesen Umständen nur schwer möglich. Selbst bei erheblichen Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit der aufgesuchten älteren Bürger wird die Unterschriftsleistung eingeleitet und das Konto belastet. Jeder ältere Bürger, der auf derartige Kontaktanzeigen hin dort anruft, sollte sehr vorsichtig mit seinen Unterschriften sein und keinesfalls vorschnell Verträge unterzeichnen. Besser wäre es, sich die nicht unterschriebenen Vertragsformulare vom Vertreter aushändigen zu lassen und sich Bedenkzeit einzuräumen. Sprechen Sie dann mit der Familie oder suchen bei schwerwiegenden Fragen eine anwaltliche Beratung auf. Es ist nach Unterschriftsleistung zumeist nur sehr eingeschränkt möglich, den Schaden wieder gutzumachen oder aus dem Vertrag herauszukommen. Kündigungen sind zumeist nur zum Ablauf der Laufzeit möglich. Solche Institute lassen sich dann mitunter gegen Zahlung einer Abstandssumme auf eine vorzeitige Vertragsbeendigung ein. Andernfalls muss man die Nerven und die Ausdauer dazu haben, einen eventuell langjährigen Prozess über mehrere Instanzen zu führen. Selbst wenn man den Prozess am Ende gewinnt, treten zumeist GmbH´s auf, die ebenso schnell wieder von der Bildfläche verschwinden können. Eine vollständige Kostenerstattung könnte so schwierig werden. Besser ist es also, sich stets die kritische Distanz zu bewahren und sich nicht zu Erklärungen drängen zu lassen, die man eigentlich nicht abgeben möchte.
(das ist die etwas längere Fassung des Artikels, der leicht gekürzt am 14.09.2013 im BLICKPUNKT Strausberg erschien)