Beratungshilfe


Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung oder übernimmt diese den Fall nicht und sind Sie sonst nicht in der Lage, eine anwaltliche Gebührenrechnung zu bezahlen, so können Sie Beratungshilfe beantragen.

Hierzu gehen Sie VOR dem Beratungstermin  zu Ihrem zuständigen Amtsgericht und beantragen dort die Gewährung von Beratungshilfe. 

Dabei wird von Ihnen zuvor oder im Gericht ein Antrag ausgefüllt. Sie benötigen alle relevanten Unterlagen, aus denen der zu Fall für die Beratung sowie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse hervorgehen.

Sie können den Antrag und die Ausfüllhinweise auch hier herunterladen: DOWNLOAD als PDF-Datei  [120 KB] 

Nehmen Sie Ihre Lohnnachweise oder Leistungsbescheide ebenso mit zum Gericht, wie Mietzahlungsnachweise und Unterlagen, aus denen laufende Kosten wie Kreditraten, Unterhaltszahlungen, Versicherungen oder Energiekosten hervorgehen.

Haben Sie zu mehreren Fälle Beratungsbedarf, so beantragen Sie auch für jeden Fall extra Beratungshilfe beim Gericht.

Den daraufhin erteilten Berechtigungsschein bzw. Beratungshilfeschein (nicht den Antrag!) bringen Sie dann bitte mit zum Termin  mit.

WICHTIGER HINWEIS: Die aktuelle Lage zwingt mich dazu, keine Beratung vorzunehmen, wenn Sie erst die Absicht zur Inanspruchnahme der Beratungshilfe bei mir erwähnen oder lediglich mit dem (ggf. noch leeren) Formular kommen.

Bitte bedenken Sie: Auch das erste Beratungsgespräch bei einem Anwalt ist eine Dienstleistung und dem Anwalt zu vergüten! Eine "kostenlose" Rechtsberatung gibt es nicht.

Im Falle der bewilligten Beratungshilfe zahlen Sie nur die Beratungshilfegebühr von 15,00 Euro pro Beratungsfall direkt an mich. Die weitere Vergütung rechne ich mit der Staatskasse ab.