Ich berate Sie bei amtlichen Bescheiden und vertrete Sie gegenüber Ämtern und Behörden, gleich ob im öffentlichen Baurecht, im Beamtenrecht oder bei Forderungen von Verbänden, wie besipielsweise den kommunalen Zweckverbänden.
Zum Verwaltungsrecht gehören aber auch das Schulrecht und immer noch Verfahren nach dem Vermögensgesetz (VermG) oder dem Lastenausgleichsgesetz (LAG).
Ich biete Ihnen hier konkret die Beratung und Vertretung in den Bereichen vor dem Verfahren, im Widerspruchsverfahren sowie im Klageverfahren.
ACHTUNG:
Auf Grund der negativen Entwicklungen in diesem Rechtsgebiet (jede Gesetzes-"Reform" schränkt die Rechtsschutzmöglichkeiten des Bürgers immer weiter ein, die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, der Oberverwaltungsgerichte und des BVerwG verschärft dies noch und viele Richter vor allem bei den oberen Instanzen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit betrachte ich als parteilich im Sinne staatlicher Interessen) werden die Chancen für den Bürger in diesem Bereich immer schlechter.
Jede Sache kann daher nur nach gründlicher Prüfung beurteilt werden und "böse" Überraschungen können bei Richtern, die nicht wirklich unabhängig sind, im Verlaufe eines langen Verfahrens immer wieder auftreten.
Leider muss man oft den Eindruck haben, dass die Entscheidungen gerade in diesem Rechtsgebiet vom gewünschten Ergebnis (Schutz staatlicher Interessen) hin zur dafür erforderlichen Begründung aufgebaut werden.
Im Zweifel fragen Sie per email oder Telefon an.
Meine Veröffentlichungen zum Thema Verwaltungsrecht:
16. April 2005 - Erschließungsbeiträge
13. Oktober 2007 - Wasserverband
17. April 2010 - Keine Erstattung gewährt
13. Juni 2015 - Herstellung oder Ausbau
20. Februar 2016 - Von Anfang an umstritten - Wie geht es weiter mit den "Altanschließerbeiträgen"?