Schmerzensgeld beim Arbeitsunfall
Gerade im handwerklichen Bereich kann es bei Ausführung von schwierigen Arbeiten auch zu Unfällen kommen, deren Folgen dann mitunter die Gericht beschäftigen. Zumeist geht es bei den Sozialgerichten um die Frage, ob die zuständige Berufsgenossenschaft als gesetzliche Unfallversicherung einzutreten hat.
Mitunter stellt sich aber auch die Frage, ob der betreffende Arbeitnehmer darüber hinaus Ansprüche gegen weitere Personen haben kann, beispielsweise auf Schmerzensgeld für Verletzungen beim Unfall und deren Folgen.
Das Amtsgericht Strausberg hatte kürzlich in einem Zivilrechtsverfahren mit Urteil vom 19.05.2004 zum Az. 23 C 68/02 über einen solchen Fall zu entscheiden.
Hier war ein Arbeitnehmer bei wiederholten Wartungsarbeiten an einem technischen Gerät durch einen Stromschlag zu Schaden gekommen und forderte von einem anderen Unternehmer Schmerzensgeld, der seine mehrere Jahre zuvor erbrachten Leistungen an diesem Gerät nicht ordnungsgemäß ausgeführt habe.
Das Gericht stellte im Urteil nach umfangreicher Beweisaufnahme klar, dass Arbeiten an einem technischen Gerät nach den allgemeinen Regeln der Technik ausgeführt werden müssen, wobei die Vorgaben des Arbeitsschutzes einzuhalten sind. Dazu zähle, dass elektrische Geräte grundsätzlich nicht unter Spannung geöffnet werden dürfen.
Schließlich müsse der Geschädigte eine Pflichtverletzung des Prozessgegners mit der Folge der Verursachung des Gesundheitsschadens in allen Punkten beweisen. Dazu zähle auch, dass der Anspruchsteller den genauen Arbeitsvorgang an dem Gerät zu beweisen habe, bei dem es zu dem Unfall kam.
Dies war dem Kläger nach Ansicht des Gerichts nicht gelungen. Aber bereits die mehrmalige Vornahme von Wartungsarbeiten an dem gleichen Gerät nach den Arbeiten des Prozessgegners spreche dafür, dass an dem Gerät auch gefahrlos gearbeitet werden konnte.
Dem Kläger hätte nur dann wegen der Verletzung aufgrund des Arbeitsunfalls ein Schmerzensgeldanspruch zugestanden, wenn dem Beklagten eine Pflichtverletzung vorzuwerfen wäre, die kausal zu den Verletzungen des Klägers nach einem Stromschlag bei Arbeiten am Gerät geworden ist.
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