Arbeitsrecht
 
In der Arbeitswelt gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten ist "das Arbeitsrecht" nicht kodifiziert, d.h. nicht in einem einzigen Gesetz enthalten, sondern bildet sich aus vielen unterschiedlichen Gesetzen, die ineinandergreifen. Neben dem BGB sind hier gleichsam das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz, um nur einige wenige zu nennen, zu berücksichtigen.

Ich vertrete Sie z. B. in Kündigungsschutzprozessen, setze Ihre Gehalts- und Lohnforderungen durch und berate Sie als Arbeitgeber bei der geplanten personellen Neustrukturierung Ihres Betriebs. Gerne überprüfe ich auch für Sie Ihren Arbeitsvertrag, am besten noch vor dessen Unterzeichnung. Dies gilt natürlich auch für die Gestaltung und Prüfung von Aufhebungsverträgen.

Ferner biete ich hier Beratung und Interessenvertretung des Mandanten bei Abmahnung und Kündigung (außergerichtlich und gerichtlich) an.


Meine Veröffentlichungen zum Thema Arbeitsrecht:

29. Juni 2002 - Anspruch auf Abfindung?

18. Januar 2003 - Tarifverträge