Zitate
Gilt noch heute:
Vor Schriftlichem muß sich jeder hüten wie vor der Klippe, denn nichts kann dich leichter überführen als ein Schreiben von deiner Hand.
(von Niccoló Machiavelli, lebte von 1469 bis 1527)
Einige "Begriffserklärungen" von Ambrose Gwinnett Bierce (1842 bis 1913) mit Bezug zum Recht, die nichts an Bedeutung verloren haben:
ABKÖMMLING, der – Jegliche Person, die etwelchen Grades von jedwedem Vorfahren abstammt: (= wichtiger Begriff im Erbrecht! - wird gern verdrängt)
ABSTAMMUNG, die – Bekannter Teil der Strecke von einem auf Bäumen lebenden Ahnen mit Schwimmblase zum städtischen Nachkommen mit Zigarette.
ABSTIMMUNG, die – Einfache Einrichtung, mittels welcher eine Mehrheit einer Minderheit beweist, daß Widerstand töricht ist.
AMNESTIE, f.: Edelmut des Staats gegenüber Missetätern, die zu bestrafen zu kostspielig wäre.
ANWALT, der – Einer, der das Gesetz geschickt zu umgehen vermag. Einer, der von Rechts wegen dazu bestimmt ist, jene Angelegenheiten eines Menschen zu verwirren, die selbst gut zu verwirren dieser unfähig ist.
ARMENRECHT, das – Methode, derzufolge einem Prozeßteilnehmer, der kein Geld für Anwälte hat, freundlichst gestattet wird, seinen Prozeß zu verlieren. (nennt sich mittlerweile: Prozesskostenhilfe)
BEGNADIGUNG, die – Jemandes Strafe aufheben und ihm wieder zu einem kriminellen Leben verhelfen.
BEKLAGTER, m.: Im Recht, eine zuvorkommende Person, die ihre Zeit und ihr Wesen dem Erhalt von Eigentum für ihren Rechtsanwalt widmet.
GERECHTIGKEIT, f.: Eine Ware, die der Staat dem Bürger in mehr oder minder verfälschtem Zustand als Belohnung für seine Treue, Steuern und persönlichen Dienste verkauft.
JURIST, m.: Jemand, der in der Umgehung des Gesetzes geschult ist.
JURY, f. / GESCHWORENE: Eine Anzahl von Personen, die von einem Gericht ernannt werden, um die Anwälte dabei zu unterstützen, das Recht nicht in Gerechtigkeit ausarten zu lassen.
KLÄGER, m.: Ehemaliger Freund; meist jemand, dem man einen Gefallen erwiesen hat.
POLITIK, f.: Die Führung öffentlicher Angelegenheiten zum privaten Vorteil
PROZESSPARTEI, f.: Eine Person, die im Begriff ist, ihre Haut aufzugeben für die Hoffnung, ihre Knochen zu behalten.
RECHTMÃSSIG, Adj.: Vereinbar mit dem Willen eines zuständigen Richters.
RICHTER, m.: Eine Person, die sich immer in Streitigkeiten einmischt, an der sie kein persönliches Interesse hat.
UNGERECHTIGKEIT, f.: Eine Bürde, die von all denjenigen, die wir auf andere laden und selbst tragen, am leichtesten in den Händen und am schwersten auf dem Rücken ist.
WINKELADVOKAT, der - Anwalt der Gegenseite.
(Quellen: "Des Teufels Wörterbuch" und "Des Teufels kleines Wörterbuch" von Ambrose Bierce)