Zitate


Gilt noch heute:


Vor Schriftlichem muß sich jeder hüten wie vor der Klippe, denn nichts kann dich leichter überführen als ein Schreiben von deiner Hand.

(von Niccoló Machiavelli, lebte von 1469 bis 1527)



Einige "Begriffserklärungen" von Ambrose Gwinnett Bierce (1842 bis 1913) mit Bezug zum Recht, die nichts an Bedeutung verloren haben:


ABKÖMMLING, der – Jegliche Person, die etwelchen Grades von jedwedem Vorfahren abstammt: (= wichtiger Begriff im Erbrecht! - wird gern verdrängt)

ABSTAMMUNG,  die  –  Bekannter  Teil  der  Strecke  von  einem  auf  Bäumen  lebenden  Ahnen  mit  Schwimmblase zum städtischen Nachkommen mit Zigarette.

ABSTIMMUNG,  die  –  Einfache  Einrichtung,  mittels  welcher  eine  Mehrheit  einer  Minderheit  beweist,  daß  Widerstand  töricht  ist.  

AMNESTIE, f.: Edelmut des Staats gegenüber Missetätern, die zu bestrafen zu kostspielig wäre.

ANWALT,  der  –  Einer,  der  das  Gesetz  geschickt  zu  umgehen  vermag.  Einer,  der  von  Rechts  wegen  dazu  bestimmt  ist,  jene  Angelegenheiten  eines  Menschen  zu  verwirren, die selbst gut zu verwirren dieser unfähig ist.

ARMENRECHT, das – Methode, derzufolge einem Prozeßteilnehmer,  der  kein  Geld  für  Anwälte  hat,  freundlichst gestattet wird, seinen Prozeß zu verlieren. (nennt sich mittlerweile: Prozesskostenhilfe)

BEGNADIGUNG, die  –  Jemandes  Strafe  aufheben  und  ihm wieder zu einem kriminellen Leben verhelfen. 

BEKLAGTER, m.: Im Recht, eine zuvorkommende Person, die ihre Zeit und ihr Wesen dem Erhalt von Eigentum für ihren Rechtsanwalt widmet.

GERECHTIGKEIT, f.: Eine Ware, die der Staat dem Bürger in mehr oder minder verfälschtem Zustand als Belohnung für seine Treue, Steuern und persönlichen Dienste verkauft.

JURIST, m.: Jemand, der in der Umgehung des Gesetzes geschult ist.

JURY, f. / GESCHWORENE: Eine Anzahl von Personen, die von einem Gericht ernannt werden, um die Anwälte dabei zu unterstützen, das Recht nicht in Gerechtigkeit ausarten zu lassen.

KLÄGER, m.: Ehemaliger Freund; meist jemand, dem man einen Gefallen erwiesen hat.

POLITIK, f.: Die Führung öffentlicher Angelegenheiten zum privaten Vorteil

PROZESS, m.: Eine Maschine, in die man als Schwein hineingeht, um als Wurst wieder herauszukommen.

PROZESSPARTEI, f.: Eine Person, die im Begriff ist, ihre Haut aufzugeben für die Hoffnung, ihre Knochen zu behalten.

RECHTMÃSSIG, Adj.: Vereinbar mit dem Willen eines zuständigen Richters. 
 
RECHTSANWALT, m.: Person, die gesetzlich bestellt wird für die Misswirtschaft von Geschäften, für deren korrekte Misswirtschaft man selbst nicht qualifiziert ist.

RICHTER, m.: Eine Person, die sich immer in Streitigkeiten einmischt, an der sie kein persönliches Interesse hat.

UNGERECHTIGKEIT, f.: Eine Bürde, die von all denjenigen, die wir auf andere laden und selbst tragen, am leichtesten in den Händen und am schwersten auf dem Rücken ist.

WINKELADVOKAT, der - Anwalt der Gegenseite.


(Quellen: "Des Teufels Wörterbuch" und "Des Teufels kleines Wörterbuch" von Ambrose Bierce)