Neuigkeiten und aktuelle Hinweise


Hier finden Sie in Form eines Blogs aktuelle Informationen und Hinweise, oben die aktuellsten Einträge


30.09.2021: Hinweis auf Änderung zum 01.10.2021

Die Rechtslage beim Forderungseinzug wurde schon wieder zugunsten von Schuldnern geändert.

Dies führt dazu, dass es ab 01.10.2021 wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist, Kleinforderungen von unter 50,00 Euro durchzusetzen. Der vom Gesetzgeber geforderte Aufwand steht in keinem vernünftigen Verhältnis zur Vergütung, die der Schuldner zu tragen hätte.

Wir müssen daher Aufträge mit einem Forderungsvolumen bis zu 50,00 Euro (Hauptforderung) bis auf weiteres leider ablehnen.


25.09.2021: Neues auf der Homepage

  • Neue Entscheidungen hinzugefügt ---> Rechtsprechung
  • Aktuelle Weiterbildung im Erbrecht hinzugefügt ---> Weiterbildungen

  • 05.09.2021: Neues auf der Homepage


    12.08.2021: Änderungen im Umgang mit dem Corona-Virus

    Für Anwaltskanzleien gelten nach wie vor keine Besonderheiten. Das sich kann ab Oktober 2021 eventuell ändern.


    17.04.2021: Neues Inkassorecht ab dem 01.10.2021

    Zum 01.10.2021 tritt das "Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht" in Kraft. Es betrifft u. a. massiv die Anwaltsvergütung bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen.

    Es gibt eine geringere Vergütung trotz erhöhter Aufklärungspflichten.

    Wir sehen uns aber nicht in der Lage, für noch geringere Vergütungen als jetzt schon zu arbeiten und werden diese Leistungen nur noch auf der Grundlage von Vergütungsvereinbarungen erbringen, die eine angemessene Vergütung regeln.

    Einzelheiten teilen wir gern auf Nachfrage mit.

     

    15.04.2021: Maskenpflicht beim Anwalt?

    Die Situation in einer Anwaltskanzlei ist nicht mit der in Verkaufs- und Ausstellungsräumen vergleichbar. Eine generelle Maskenpflicht in der Kanzlei gibt es daher nicht. 

    Entscheidend ist vielmehr, dass bei der Erbringung und Inanspruchnahme der anwaltlichen Dienstleistung ein Sicherheitsabstand von 1,5 Meter zum Mandanten eingehalten werden kann. 

    Selbstverständlich kann aber jeder Besucher in unseren Büroräumen seine Maske tragen, wenn er dies wünscht.


    19.03.2021: Weiterhin anhaltende Einschränkungen des Alltags durch die Maßnahmen der Politik gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

    Siehe Eintrag vom 01.01.2021. Aktuell keine Änderungen für Rechtsanwälte.

    Dennoch sollten anstehende Fragen weiterhin möglichst per Telefon oder E-Mail geklärt werden.

    Thema Masken:

    In den Justizgebäuden besteht für Besucherinnen und Besucher eine Pflicht zum generellen Tragen einer Maske ("MNB"). Die Richterinnen und Richter können in den Verhandlungsräumen Ausnahmen gestatten, was die meisten auch tun.

    Dies gilt (jedenfalls in Brandenburg) nicht für die Räume einer Anwaltskanzlei. Wer eine Maske tragen möchte, kann dies gern tun. Es gibt bei uns aber keine Pflicht dazu.

     

    17.01.2021: Weitere Einschränkungen durch die Maßnahmen der Politik gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

    Siehe Eintrag vom 01.01.2021. Aktuell keine Änderungen für Rechtsanwälte.

    Dennoch sollten anstehende Fragen möglichst per Telefon oder Email geklärt werden.

    Aufstellung der Vorschriften für Brandenburg auf der Seite der BRAK:

    https://brak.de/die-brak/coronavirus/uebersicht-covid19vo-der-laender/#Brandenburg


    01.01.2021: Einschränkungen durch die Maßnahmen der Politik gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

    Die Maßnahmen der Politik im Rahmen der Coronakrise treffen auch Anwaltskanzleien und ihre Mitarbei­te­rinnen und Mitarbeiter.

    Aus heutiger Sicht bleiben die Anwaltskanzleien weiter geöffnet. Also auch unsere.

    Wir arbeiten zeitweise im Home-Office, sind aber per Telefon (ggf. per Rufumleitung oder Anrufbeantworter) oder E-Mail erreichbar. 

    Bis auf Weiteres wird auch die persönliche Beratung unserer Mandanten erfolgen können, wobei es sich empfiehlt – soweit möglich und geboten – auf elektronische Kommunikation (E-Mail, Telefon ggf. Video) auszuweichen. 

    Die Posteingangs- und Fristenkontrolle  bleibt gewährleistet.

    Mit Gerichten, Behörden und Kollegen kann dabei das "besondere elektronische Anwaltspostfach" (beA) zur Kommunikation verstärkt genutzt werden. 

    Wir werden weiterhin alles Erforderliche unternehmen, um die berufsrechtlichen und die Pflichten aus dem Anwaltsvertrag zu erfüllen. 

    Leider gibt es (vor allem durch Personalausfälle in Folge von Erkrankungen und Quarantänen) teilweise massive Verzögerungen in der Justiz, die den Justizgewährungsanspruch gefährden.

    Sie müssen also damit rechnen, dass viele Verfahren länger dauern als gedacht.